Gieka-Lebenshelfer.de
Senioren-
Betreuung
mit Herz
Für pflegebedürftige Personen im privaten Haushalt gibt es von den Pflegekassen (je nach Pflegegrad) Unterstützung in Form von:
- Entlastungsgeld - Verhinderungspflege - Kurzzeitpflege
Diese Gelder könne auch für die stundenweise Betreuung genutzt werden.
Ihre Pflegekasse gibt Ihnen gern Auskunft darüber, aber ich habe auch Infomaterial zum Bereitstellen für Sie.
Mit meiner positiven, motivierenden Art, meinem Wissen, Verständnis, Geduld und Humor bringe ich Hilfe in Ihr Zuhause.
Ich bin selbstständig tätig und erfülle alle erforderlichen Voraussetzungen, wie eine Ausbildung nach nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 87 b), polizeiliches Führungszeugnis, sowie eine Gewerbeanmeldung.
Mein Stundenlohn beträgt 19,90€ incl. Mehrwehrsteuer.
Jeder für Sie gefahrener Kilometer (Anfahrt, Ausflüge...) wird mit 0,20€/km berechnet.
Die stundenweise Abrechnung sowie die Fahrtkostenabrechnung erfolgt monatlich direkt bei Ihnen und kann bei den Pflegekassen eingereicht werden.
Ein Rechenbeispiel:
Das Entlastungsgeld von 125 € monatl. steht Ihnen schon ab "Pflegegrad Eins" zu, dafür könnte ich Ihnen 6,5 h Betreuung nach Wunsch im Monat anbieten.
Da ich eine stundenweise Betreuung anbiete, ich mich nach Ihren Bedürfnissen richte, dürfen Sie frei wählen, ob Sie mich regelmäßig anfordern oder nach Bedarf. Allerdings ist eine rechtzeitige Terminabsprache von Vorteil!
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